Deine Feuerwehr informiert!

Hier findest du einige Tipps und Ratschläge der Feuerwehr Liezen-Stadt zu verschiedenen Themen. So kannst du deine Sicherheit erhöhen und bist für den Ernstfall besser vorbereitet.

Heimrauchmelder

Ein Brand kann überall rasch entstehen. Die Folgen sind meistens verheerend und einschneidend.

HEIMRAUCHMELDER melden mit einem lauten Alarmton schon geringste Mengen Brandrauch und geben Ihnen Tag und Nacht ein sicheres Gefühl.

HEIMRAUCHMELDER sind meist batteriebetrieben und können Zuhause mit wenigen Handgriffen einfach montiert werden. Eine aufwendige Installation ist nicht notwendig

Brände beginnen meistens mit einer Schwelphase und mit einer Rauchentwicklung.

 

Wussten Sie, dass …?

 

  • giftige Brandgase auch in der Schwelphase entstehen und können bereits nach wenigen Atemzügen zum Tod führen
  • im Schlaf Ihr Geruchsinn nicht funktioniert. Das für Menschen toxische CO (Kohlenmonoxid) ist geruchlos. Bereits 100 g Schaumgummi verrauchen in kurzer Zeit eine Wohnungsfläche von über 90 m² (bei einer Deckenhöhe von 2,5 m)

 

Wie funktioniert ein Heimrauchmelder?

 

Die Geräte der meisten Hersteller arbeiten nach dem Streulichtprinzip. Eine lichtausstrahlende Diode durchleuchtet die Messkammer des Alarmgerätes mit einem Prüf-Blitz. Dringt Brandrauch in die Kammer, wird der Lichtblitz reflektiert. Das Streulicht trifft auf eine Fotozelle, die einen lauten Dauerton (85 dB) auslöst, der erst verstummt, wenn der Rauch sich verzogen hat. Als Stromquelle dient eine 9-V-Batterie, die eine Lebenszeit von ca. ein bis drei Jahren (abhängig vom Fabrikat) hat. Wenn die Batteriespannung nachlässt, macht der Rauchmelder 30 Tage lang durch kurze Signaltöne auf den erforderlichen Batteriewechsel aufmerksam.

 

Wo wird ein Rauchmelder installiert?

 

Die Rauchmelder sollten in Raummitte unter der Zimmerdecke montiert werden. Die wichtigsten Punkte sind die Fluchtwege, d.h. in eingeschossigen Wohnungen in den Fluren, bzw. bei mehrgeschossigen Wohnungen in jedem Stockwerk am höchsten Punkt der Treppe. Am besten wäre eine Ausstattung aller Räume einer Wohnung. In jedem Fall sollten Kinderzimmer grundsätzlich mit Rauchmeldern ausgestattet werden. In Küchen und Bäder sollte auf die Installation verzichtet werden, weil dort durch Koch- und Wasserdämpfe Fehlalarme ausgelöst werden können. Auch der Keller sollte nicht vergessen werden.

Notruf

Haben Sie schon einmal den Notruf wählen müssen? Ja? Haben Sie alles richtig gemacht? Oder ist Ihnen in der Aufregung alles entfallen, was eigentlich bei einem Notruf gesagt werden muß? Ach, Sie haben noch nie die Feuerwehr gebraucht? Was würden Sie denn den Diensthabenden bei der „122“ erzählen, wenn morgen Ihre Küche brennt?


Prägen Sie sich zwei Dinge ein: Die Notrufnummer 122. Und: „Fünfmal W“ Auf diese fünf „W“ ist der Dienshabende in der Bezirksfeuerwehrzentrale Florian Liezen nämlich angewiesen, um Ihren Anruf bearbeiten zu können:


Die fünf „W“

 

  • Wo ist etwas passiert?
  • Was ist passiert?
  • Wie viele Verletzte gibt es?
  • Wer meldet den Notfall?
  • Warten Sie auf mögliche Rückfragen!


Missbrauch

Vergessen Sie auch nicht, Ihrem Kind diese Regeln beizubringen. Schon im Vorschulalter kann der Nachwuchs Leben retten! Gleichzeitig sollten Kinder aber auch wissen, dass ein mißbräuchlicher Notruf für die Eltern sehr teuer werden kann. Einfach auflegen klappt nicht! Denn wenn der Notruf gewählt wird, erscheint auf den Monitoren der Bezirksfeuerwehrzentrale Florian Liezen die Nummer des Anrufers. In den Bezirksfeuerwehrzentralen sind leider rund 80 Prozent (!) aller Notrufe Unfug, vor allem durch Kinder. Aber auch Erwachsene „verwählen“ sich öfters. Die Folge: der Ernstfall kann kaum vom „Scherz“ unterschieden werden, der Disponent ist mit einem „Scherzbold“ beschäftigt, während möglicherweise woanders Menschen auf Hilfe warten…

Im Brandfall

Es gibt Regeln im Leben, die sollten Sie beherrschen. Dazu gehören die Regeln für das Verhalten im Brandfall. Ein Feuer kommt nicht mit Vorankündigung. Er kommt unerwartet, vielleicht sogar Nachts. Dann sollten Sie sich richtig verhalten und sich an diese Regeln erinnern.

Deshalb unsere dringende Bitte: Lesen Sie diese wenigen Regeln immer wieder durch. Bringen Sie diese Ihren Kindern bei. Auch wenn Sie es sich jetzt in Ruhe vor Ihrem Computer nicht vorstellen können – ein Brand ist schneller ausgebrochen, als Sie denken. Auch in Ihrer Wohnung!

 

Wenn es brennt …

 

  • Versuchen Sie ruhig zu bleiben! Durch Aufregung wird nichts besser, im Gegenteil, jetzt ist überlegtes Handeln gefragt.
  • Verlassen Sie den brennenden Raum, flüchten Sie über evtl. ausgeschilderte Fluchtwege oder Notausgangstüren. Dafür sind sie da!
  • Schließen Sie Türen – schließen Sie jedoch nicht ab! Die Feuerwehr müsste Türen sonst unter Umständen aufbrechen, um den Brand bekämpfen zu können.
  • Rufen Sie grundsätzlich die Feuerwehr, Notruf 122! Setzen Sie den Notruf auch dann ab, wenn Sie glauben, den Brand noch selbst löschen zu können. Unter Umständen gelingt ihnen das nicht – und dann wären wertvolle Minuten verloren. Die Feuerwehr ist zwar schnell, dennoch hat auch sie ein paar Minuten Fahrzeit…
  • Verständigen Sie Mitbewohner im Gebäude (evtl. Feueralarm auslösen, falls vorhanden). Helfen Sie älteren, kranken oder behinderten Mitbewohnern.
  • Versuchen Sie – wenn möglich – den Brand zu löschen. Setzen Sie sich dabei aber keinen Gefahren aus. Verqualmte Räume dürfen nicht mehr betreten werden, das Risiko einer Vergiftung ist zu groß! Und vergessen Sie nicht: Fettbrände dürfen niemals mit Wasser gelöscht werden.
  • Benutzen Sie niemals den Fahrstuhl! Er könnte durch eine Stromunterbrechung stecken bleiben und Sie im Qualm – der auch durch Aufzugschächte zieht – ersticken!
  • Warten Sie vor dem Haus auf die Feuerwehr, machen Sie sich durch deutliche Zeichen bemerkbar. Wir benötigen Ihre Informationen für die Brandbekämpfung.
Verhalten bei Sirenenalarm

Brandklassen und Feuerlöscher
brandklasse a

Feste, nicht schmelzende Stoffe

Erscheinung: Flamme und Glut
Beispiele: Holz, Papier, Textilien, Kohle, nichtschmelzende Kunststoffe
Löschmittel: Wasser, Schaum

brandklasse b

Flüssigkeiten, schmelzende feste Stoffe

Erscheinung: Flammen
Beispiele: Öle, Wachse, schmelzende Kunststoffe, Harze, Alkohol, Teer
Löschmittel: Schaum, Trockenlöschmittel

brandklasse c

Gase

Erscheinung: Flammen
Beispiele: Propan, Butan, Acetylen, Stadtgas, Erdgas, Wasserstoff
Löschmittel: Löschpulver

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Metalle

Erscheinung: Glut
Beispiele: Natrium, Magnesium, Aluminium, Kalium
Löschmittel: D-Löschpulver (trockener Sand)

Verwenden von Feuerlöschern

Rettungsgasse

Ab 1. Jänner 2012 müssen alle Verkehrsteilnehmer wie Pkws, Motorräder, Lkws oder Busse vorausschauend die Rettungsgasse bei Staubildung oder stockendem Verkehr bilden.

Was ist überhaupt eine Rettungsgasse?

Die Rettungsgasse ist eine freibleibende Fahrgasse zwischen einzelnen Fahrstreifen einer Autobahn oder Schnellstraße bzw. Autostraße. Die Rettungsgasse ermöglicht das schnellere Vorwärtskommen von Einsatzfahrzeugen wie z.B. Polizei, Rettung, Feuerwehr, Fahrzeugen des Straßendienstes (ASFINAG) und des Pannendienstes wie z. B. Abschleppunternehmen, ÖAMTC, ARBÖ.

 

Wie bildet man eine Rettungsgasse?

Darf oder muss der Pannenstreifen mitbenutzt werden?

Der Pannenstreifen soll mitbenützt werden, um eine möglichst breite Rettungsgasse zu bilden.

Wie verhält man sich auf Autobahnen oder Schnellstraßen, wo es keinen Pannenstreifen gibt?

Man hat so weit als notwendig auseinanderzufahren, um die Rettungsgasse zu bilden.

Wie verhält man sich richtig bei einer Änderung der Anzahl der Fahrstreifen (Fahrbahnverengung, Reduktion von 3 auf 2 Fahrstreifen)?

Man versucht ebenfalls bestmöglich eine Rettungsgasse zu bilden, sodass ein Einsatzfahrzeug die Richtung der Weiterfahrt frei wählen kann und nicht behindert wird.

Darf man bei einer Rettungsgasse auch den Fahrstreifen wechseln und dabei die Rettungsgasse queren?

Ein Fahrspurwechsel über die Rettungsgasse ist nur zulässig, wenn man sich sicher auf der anderen Seite einordnen kann. Rücksichtsvolles und vorausschauendes Verhalten zwischen den Fahrzeuglenkern ist unbedingt notwendig.

Darf bzw. muss, abgesehen vom Pannenstreifen, auch ein Beschleunigungs- bzw. Verzögerungsstreifen mitbenutzt werden?

Der Beschleunigungs- bzw. Verzögerungsstreifen sollte nur so weit mitbenützt werden, um eine ausreichend breite Rettungsgasse zu bilden. Er ist allerdings sofort zu räumen, wenn sich dort ein Einsatz- oder Straßendienstfahrzeug nähert.

Müssen Motorräder sich auch an der Bildung der Rettungsgasse beteiligen? Dürfen sie sich dazu nebeneinander positionieren?

Ja, denn Motorräder dürfen die Rettungsgasse ebenfalls nicht befahren. Sich nebeneinander zu positionieren ist zwar nicht ausdrücklich erlaubt – mit einer Beanstandung ist in diesem Fall aber nicht zu rechnen.

Welchen Abstand muss ich zum Vordermann einhalten, wenn sich der Verkehr verlangsamt?

Bei einem Verkehrsstillstand so viel, dass man im Bedarfsfall noch nach links oder rechts manövrieren bzw. ausweichen kann (Faustregel: mindestens eine halbe Fahrzeuglänge). Vorausschauend müssen bei stockendem Verkehr alle Fahrzeuge, die den ganz linken Fahrstreifen befahren, so weit nach links wie möglich fahren und alle anderen so weit nach rechts wie notwendig, um dazwischen eine freie Fahrgasse zu bilden. Dabei soll auch der Pannenstreifen benützt werden. Die Fahrzeuge haben sich parallel zum Fahrbahnverlauf einzuordnen, da es durch schräg stehende Fahrzeuge zu weiteren Behinderungen kommt und auch das eigene Fortkommen im Stau damit erschwert wird.

 

Wann muss eine Rettungsgasse gebildet werden?

Ab wann spricht man von Stocken bzw. Stau? Wenn absehbar ist, dass es zu einem Stillstand kommen kann.

Ab welchen Zeitpunkt muss eine Rettungsgasse gebildet werden?Ab dem Zeitpunkt, an dem damit zu rechnen ist, dass sich ein Stau – und somit ein Stillstand – oder zumindest Schritttempo ergeben kann.

Ist die Rettungsgasse auch bei Überlastung zu bilden? Die Rettungsgasse ist nicht nur bei Unfällen, sondern auch bei täglichen Überlastungsstaus zu bilden.

Ab wann darf die Rettungsgasse wieder aufgelöst werden?

Die Rettungsgasse darf aufgelöst werden, sobald klar erkennbar ist, dass der Verkehr wieder flüssig in Bewegung gerät und mit keinem weiteren Stillstand mehr zu rechnen ist. Die Rettungsgasse muss vorausschauend, schon beim Entstehen eines Staus gebildet werden, nicht erst, wenn ein Einsatzfahrzeug wahrgenommen wird. Sie sollte außerdem bereits gebildet werden, bevor der Verkehr endgültig zum Stillstand gekommen ist, also bereits bei stockendem Verkehr. Aus welchem Grund die Verkehrsbehinderung entstanden ist, hat keine Bedeutung.

Wo muss eine Rettungsgasse gebildet werden?

Die Rettungsgasse ist auf (mit blauen Hinweistafeln gekennzeichneten) Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Autostraßen mit mehr als einem Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung zu bilden.

  • In welchen anderen Ländern gibt es die Rettungsgasse noch? In Deutschland und Tschechien. Die Schweiz und Slowenien empfehlen die freiwillige Bildung von Rettungsgassen.
  • Ab wann gilt das Gesetz zur Bildung einer Rettungsgasse? Die Bestimmungen treten mit 1.1.2012 um 0.00 Uhr in Kraft. (Achtung: Es gibt keine Übergangsfristen oder Toleranzzeiträume.)

 

Sonderfragen:

Was gilt, wenn aufgrund von Schnee die Bodenmarkierungen nicht erkennbar sind?

Die Bildung der Rettungsgasse ist unabhängig von sichtbaren Bodenmarkierungen.

Wo soll ich mein Auto hinstellen, wenn sich neben der Fahrspur ungeräumter Tiefschnee befindet?

An den Schnee so weit wie möglich heranfahren.

Wie verhält man sich, wenn keine ausreichend breite Rettungsgasse (z.B. bei Tunnel und Brücken) gebildet werden kann?

In diesem Fall muss dem sich annähernden Einsatzfahrzeug bestmöglich Platz gemacht werden.

Wie soll ich mich verhalten, wenn alle Autos vor mir nicht die Rettungsgasse gebildet haben?

Bei Stau oder stockendem Verkehr ist jeder gesetzlich zur Bildung der Rettungsgasse verpflichtet – unabhängig davon, ob das die vorausfahrenden Verkehrsteilnehmer bereits getan haben oder nicht. Der Folgeverkehr wird zum Mitmachen motiviert.

Kann man als Privater jemanden anzeigen, der sich falsch verhält?

Ja, ebenso wie bei anderen Verkehrsübertretungen.

Kann man bestraft werden, wenn man keine Rettungsgasse bildet?

Wer nicht mitmacht, muss mit einer Strafe von bis zu 2.180 Euro rechnen.

Handelt es sich beim Verstoß gegen die Pflicht zur Bildung der Rettungsgasse um ein Vormerkdelikt?

Nein.

Müssen Einsatzfahrzeuge die Rettungsgasse benutzen?

Einsatzfahrzeuge haben die Verpflichtung, den schnellst möglichen Weg zum Unfallort zu wählen. Die Rettungsgasse ermöglicht in der Regel die schnellste Zufahrt. Dennoch kann auch der Pannenstreifen, sofern er nach der Bildung einer Rettungsgasse noch ausreichend Platz bietet, benützt werden.

Wenn ein Mitfahrer einen medizinischen Notfall erleidet, darf ich dann auf der Rettungsgasse vorfahren, um schnell ins Krankenhaus zu kommen?

Eine solche Übertretung wäre im Notstand gerechtfertigt, wenn man im folgenden Verfahren eine ärztliche Bestätigung vorlegen kann, die die außergewöhnliche Situation plausibel belegt.

Was passiert, wenn ich dem Einsatzfahrzeug in der Rettungsgasse direkt nachfahre?

Dieses Verhalten ist genauso strafbar wie das Nachfahren in anderen Situationen. Der Strafrahmen liegt bei bis zu 2.180 Euro, wenn ein (weiteres) Einsatzfahrzeug behindert wurde, sonst bei bis zu 726 Euro.

Die Vorteile der Rettungsgasse auf einen Blick:

  1. Rascheres Vorankommen und Eintreffen der Einsatzfahrzeuge am Unfallort
  2. Schnellere Versorgung von Verletzten
  3. Zeitgewinn von bis zu vier Minuten (Erfahrungen aus dem Nachbarland Deutschland)
  4. 1 Min = 10 Prozent mehr Überlebenschance, das heißt, die Rettungsgasse steigert die Überlebenschancen bis zu 40 Prozent.
  5. Breitere Zufahrtsmöglichkeiten für schwerere Einsatz-Bergefahrzeuge
  6. Klare und eindeutige Verhaltensregeln für alle Verkehrsteilnehmer
  7. Keine Behinderung der Zufahrt durch liegengebliebene defekte Fahrzeuge oder missbräuchliche Verwendung des Pannenstreifens
  8. Einheitliches Prinzip wie in den Nachbarländern Deutschland, Schweiz, Tschechien und Slowenien

Quelle: www.rettungsgasse.com

Sicheres Grillen

Endlich wieder Grillsaison! Der betörende Duft von gegrilltem Fleisch und Würstel liegt in der Luft und lässt einem das Wasser im Mund zusammenlaufen. Damit Ihr Grillfest nicht in einer mehr oder weniger großen Katastrophe endet, gibt es einige Tipps von der Feuerwehr:

 

Das richtige Anzünden

Seit der Entdeckung des Feuers quälen sich Generationen von GrillmeisterInnen mit dem Problem in möglichst schneller Zeit die ideale Glut zu erzeugen. Wenn Sie mit Kohle grillen, hat sich die Verwendung eines Anzündkamins sehr bewährt. In einem Metallzylinder mit seitlichen Öffnungen werden Holzkohlestücke gefüllt. Durch den Kamineffekt kommt es zu einer schnellen und sicheren Glutausbreitung ohne zusätzliches Luftfächern oder ähnlich lästige Maßnahmen.

Anzündhilfen

Im Handel gibt es spezielle Grillanzünder in Würfelform oder als Paste. Erstere sind besonders für die Verwendung mit den oben erwähnten Anzündkaminen geeignet. Verwenden Sie niemals Brennspiritus, Benzin oder Petroleum! Bei diesen Flüssigkeiten besteht die Gefahr eines explosionsartigen Durchzündens. Jedes Jahr wieder kommt es dadurch zu schwersten Verbrennungen – Sie wollen doch nicht die Grillsaison auf einer Verbrennungsintensivstation abliegen?! Auch wenn es zu keiner Katastrophe kommen sollte, so nimmt das Grillgut den unangenehmen Geschmack von Spiritus & Co. an. Papier und Karton sind zum Anzünden des Grills ungeeignet: Einerseits kommt es nach dem Abbrennen zur Entstehung von feiner Asche, die das Grillgut überzieht und die kulinarischen Genüsse trübt, andererseits können brennende Teile mit dem Wind verstreut werden und zu Bränden führen.

Stellen sie Ihren Grill niemals in der Nähe von Bäumen, Büschen oder im hohen Gras auf und achten Sie auf sicheren Stand! Kinder sollten sich nie in unmittelbarer Nähe des Grills aufhalten!

 

Lassen Sie den Grill nie unbeaufsichtigt! Für den Fall des Falles sollten Sie eine Löschhilfe bereithalten: Ein Kübel mit Wasser oder Sand bzw. einen Feuerlöscher.

Sichere Adventszeit

Jedes Jahr in der Advents- und Weihnachtszeit ereignen sich zahlreiche Brände von Adventskränzen, -gestecken und Christbäumen. Brandursache in fast allen Fällen: unsachgemäßer oder leichtsinniger Umgang mit brennenden Wachskerzen oder defekten Lichterketten . Kann ein Entstehungsbrand nicht beim allerersten Versuch gelöscht werden – Raum verlassen – Türen schließen und die Feuerwehr (Notruf 122) alarmieren.

 

Unsere Tipps für Ihre Sicherheit:

 

Kerzen

  • Brennende Kerzen immer beaufsichtigen.
  • Brennende Kerzen nie alleine lassen – insbesondere nicht mit kleinen Kindern, auch nicht nur eine Minute.
  • Keine Wunderkerzen verwenden (auch der Umwelt zuliebe).
  • Nur Sicherheitszündhölzer zum Anzünden von Kerzen verwenden.

 

Adventskränze und -gestecke

  • Aufstellen in ausreichendem Abstand zu brennbaren Gegenständen.
  • Auf eine feuerbeständige Unterlage legen, z.B. Blech oder Porzellanteller

 

Christbäume

  • Ihren Christbaum standsicher aufstellen und gegen Umkippen sichern.
  • Den Baum regelmäßig mit Wasser versorgen, um ein Austrocknen zu verhindern oder zu verzögern.
  • Aufstellungsort so wählen, dass ausreichender Abstand zu anderen brennbaren Gegenständen, z.B. Vorhänge, Teppiche, Möbel eingehalten werden kann.
  • Wir empfehlen die Verwendung von elektrischen Kerzen und Lichtern mit VDE-Zeichen anstelle von Wachskerzen.
  • Wachskerzen sollen sicher befestigt werden.
  • Nur nichttropfende Kerzen verwenden.
  • Auf genügenden Höhen- und Seitenabstand der Kerzen/Lichterkette zu anderen brennbaren Materialien achten.
  • Wachskerzen von oben nach unten, an der Rüchseite beginnend, anzünden und in umgekehrter Reihenfolge löschen.

 

Trockene Zweige und trockene Bäume entfernen, sie verbrennen explosionsartig!

 

Lagern Sie einen Handfeuerlöscher  oder notfalls einen Eimer Wasser griffbereit. Für eigene Löschversuche bleiben nur wenige Sekunde